Hinweis zur Online-Schlichtung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Ergänzung unserer AGB`s hinsichtlich, des online Shops,
vollständig ersichtlich auf Homepage www.baumaschinenersatzteil.de
Beachten Sie die Neuen EU Richtlinien.
Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
Wir behalten uns vor Sie als Kunden zu überprüfen, und gegebenfalls eine Auskunft einzuholen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Baumaschinen Beckerat GmbH
Kesselsdorfer Straße 216
01169 Dresden
Sie haben generell und ohne Ausnahme die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 300 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Gleichzeitig fallen mindestens 20% - 25% Händlingsgebühren an, die zu zahlen sind, wenn BMBE keinen nachweislichen Fehler gemacht hat.
Sie haben die Kosten bei Registrierung und Freischaltung von netto 450.-EUR zu tragen, wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass es nur ein TEST Kauf war, bzw. Sie als Konkurrent arbeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumaschinen Beckerat GmbH
Stand: April 2014
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen und liegen allen Angeboten zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten die AGB als angenommen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Geschäftspartners dessen Bestellung ausführen.
Aufträge und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherung von Eigenschaften.
Abbildungen, Maße, Gewichte und Farbtöne in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Wir behalten uns technisch erforderliche oder für die Formgestaltung dringend notwendige Änderungen vor.
Kostenvoranschläge sind dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als solche erklärt werden. Überschreitungen des Kostenvoranschlages bis zu 15% behalten wir uns bei notwendigen Arbeiten ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers vor.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind, Besonderheiten sind dem Angebotstext zu entnehmen.
Die in Katalogen und Werbeprospekten angegebenen Preise sind Richtpreise zum Stand der Veröffentlichung. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nicht enthalten im Preis ist die Versicherung sowie sonstige Nebenkosten wie Zölle. Diese gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung wird von uns zweckentsprechend gewählt.
Tritt eine wesentliche Änderung auftragsbezogener Kostenfaktoren ein, kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss dieser Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
Tauschpreise kommen nur dann in Anrechnung, wenn das Tauschteil dem Altteil entspricht und das Altteil instandsetzungsfähig ist, dabei ist auf Riss- und Bruchfreiheit des Altteiles zu achten.
Ist unsere Lieferung oder Leistung vertragsgemäß später als 3 Monate nach dem Abschluss des Vertrages zu erbringen, so sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Erhöhungen der Gestehungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Alle Rechnungen nach erfolgter Warenlieferung mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto.
Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.
Bei Nichtzahlung innerhalb der auf der Rechnung gegebenen Frist berechnen wir ab dem darauf folgenden Tag 8 % Verzugszinsen.
Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zur Tilgung der ältesten oder der am geringsten gesicherten Schuld verwendet.
Die Aufrechnung mit anderen Gegenforderungen als solchen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die durch die Wechselannahme entstehenden Kosten, Spesen etc. trägt der Besteller; sie sind auf Anforderung sofort zahlbar. Tritt nach Annahme eines Wechsels oder Vereinbarung einer Stundung der Forderung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine nicht unwesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, sofort Zahlung aller ausstehenden Forderungen zu verlangen.
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise abzutreten oder zu verkaufen.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, soweit eine solche erteilt wird, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigabe sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist versandt wurde oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.
Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten und die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. auch bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens - auch innerhalb eines Lieferverzuges - von der Erfüllung unserer Liefer- bzw. Leistungspflicht.
Dauern diese Ereignisse jedoch länger als 1 Monat oder wird unsere Leistung infolge dieser Ereignisse unmöglich, haben beide Parteien das Recht, für den noch nicht erfüllten Teil von dem Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche. Auf diese Umstände können wir uns nur bei unverzüglicher Benachrichtigung des Käufers berufen.
Wenn dem Besteller wegen einer von uns verschuldeten Lieferverzögerung Schaden entstanden ist, beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Ersatz des Verzögerungsschadens, sofern die Lieferverzögerung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, berechnet vom Wert des Teils der Lieferung, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes.
Hierüber hinausgehende Entschädigungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Verlassen des Lagers auf den Besteller über. Der Versand erfolgt in allen Fällen unfrei auf Rechnung des Bestellers.
Der Versand erfolgt, sofern keine Versandvorschriften vom Besteller gegeben sind, nach unserem besten Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und schnellsten Weg.
Transportschäden sind unverzüglich zu melden und werden gegen Vorlage der Schadensanerkennung des Frachtführers ersetzt.
Eine Rücknahmepflicht der ordnungsgemäß gelieferten Teile besteht grundsätzlich nicht. Verbindlich bestellte Angebote sind ausdrücklich als Sonderbeschaffung zu sehen, und sind nicht von BMBE abhängig, ob eine Rücknahme überhaupt möglich ist. Sollten wir uns trotzdem bereit erklären, bestellte und mangelfreie Teile zurückzunehmen, muss die Ware sicher verpackt innerhalb von 8 Tagen, und nicht später, dann erlischt das Angebot, mit Rechnungs- und Lieferscheinkopie eingehen. Für Einlagerungs- und Verwaltungskosten machen wir mindestens 15% des Teilewertes maximal bei Lagerware BMBE 30%, sowie alle entstandenen Frachtkosten vom Rücklieferer übernommen werden. Speziell gefertigte, extra beschaffte Ware aus dem Ausland sind generell ohne Rücknahnme oder instandgesetzte Teile können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Für Verlust und Beschädigung zurückgelieferter Ware haftet der Kunde.
Die Anlieferung von Reparaturteilen und Altteilen hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Verauslagte Frachtkosten oder Rollgelder werden von uns wieder in Rechnung gestellt.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung unserer Lieferanten und Leistungen beim Besteller. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Feststellung. Den Mangel bei der Ablieferung hat der Besteller nachzuweisen.
Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt ein Jahr oder nach eventuellen AGB der jeweiligen Hersteller. Für Gebrauchtteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Reparaturen verjähren die Gewährleistungsansprüche binnen eines halben Jahres nach Abnahme der Werkleistung .
Die Gewähr erstreckt sich bei Reparaturen und Instandsetzungen auf die einwandfreie handwerkliche Ausführung sowie auf Maßhaltigkeit und Erhaltung der Festigkeit und Tragfähigkeit der instand gesetzten Fahrzeugteile. Bei Warenlieferungen leisten wir Gewähr für Fehlerfreiheit nach dem jeweiligen Stand der Technik.
Werden bei der Montage von Aufbauten oder sonstigen Bauteilen in fremder Werkstatt Mängel an unseren Arbeiten festgestellt, sind wir vor Fortsetzung der Montage zum Zweck der Beseitigung der Mängel zu verständigen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten oder sonstigen Nachteile zu Lasten des Bestellers.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer bzw. ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
Für jede fristgerecht gemeldete, berechtigte Reklamation von Waren leisten wir durch Nachlieferung Gewähr. Für jede fristgerecht gemeldete, berechtigte Reklamation einer Reparatur leisten wir durch Nachbesserung Gewähr. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Nachlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Fehlschlag liegt vor, wenn sie sonst unmöglich ist oder verweigert wird oder nicht binnen angemessener Frist nach Aufforderung in Angriff genommen wird.
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn es sich um das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt.
Wir beschränken unsere Gewährleistungspflicht darauf, die mangelhafte Ware nach Rückgabe an uns entweder durch eine Ersatzlieferung auszutauschen oder aber zum berechneten Preis zurückzunehmen. Im Falle von Reparaturen behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche schließen wir aus, wie auch die Haftung für Folgeschäden. Bei Rücknahme der Ware bestimmen wir die Art und Weise des Transportes.
Wenn der Besteller die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so stehen dem Besteller gegen uns Sachmangelhaftungsansprüche nach folgender Maßgabe zu: War der Käufer zur Rücknahme der verkauften Sachen verpflichtet, sind wir innerhalb angemessener Frist zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sofern und soweit der Besteller zur Minderung verpflichtet war, mindert sich der Kaufpreis entsprechend. Der Rückgriffsanspruch besteht allein, soweit neu hergestellte Sachen betroffen sind.
Der Besteller kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten.
Der Besteller hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Die Rügeobliegenheiten des Bestellers nach § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
Für Schäden und Verluste an uns zur Instandsetzung übergebenen Gegenstände haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadenshaftung beschränkt sich jedoch der Höhe nach auf die Kosten der Schadensbeseitigung an dem uns übergebenen Gegenstand, höchstens jedoch auf den Betrag des Zeitwertes des beschädigten Gegenstandes am Tag der Beschädigung. Der Ersatz weitergehenden, insbesondere mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer bzw. ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter.
Sonstige und weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadessersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben.
Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, abzusichern.
Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur endgültigen Gutschrift des Kaufpreises bzw. der Saldoforderung auf unserem Konto. Bei laufender Rechnung sichert der Eigentumsvorbehalt unsere Saldoforderung und bleibt insoweit auch an bezahlten Einzellieferungen bestehen.
Als Zahlung gilt bei Hingabe von Wechseln und Schecks deren endgültige Einlösung. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren.
Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Im Falle der Weiterveräußerung von Vorhaltsware werden uns bereits jetzt die daraus gegenüber den Kunden entstehenden Forderungen bis zur Höhe und zur Sicherung unserer jeweiligen Forderung abgetreten. Der Besteller ist zum Einzug der uns abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen.
Er hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware weiterveräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen.
Verarbeitung und Verbindung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum an der von uns gelieferten Ware hierdurch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass wir an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum erwerben. Die daraus entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Rechnungsbetrag unserer Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstandes entspricht. Die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung wird jedoch schon jetzt in Höhe des eben genannten Bruchteils an uns abgetreten.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so kann der Besteller hinsichtlich des überschießenden Betrages die Freigabe von Sicherungsgegenständen verlangen.
Die Forderung des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits heute zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an uns abgetreten, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
Bei schuldhaftem Verstoß des Käufers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.
An den uns zur Instandsetzung übergebenden Gegenständen steht uns ein Pfandrecht für die durch die Instandsetzung entstehenden Kosten und Auslagen zu.
Für alle aus den Lieferungen und Leistungen sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Dresden als Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Dresden.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Dresden als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformation GmbH & Co KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in der Datenbank zu ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.
Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftsdaten einfließen. (Textübernahme aus Bürgel Wirtschaftsinformation)
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Unser Kunde und wir verpflichten uns für diesen Fall, die unwirksame Klausel gemäß $ 315 BGB unter Beachtung der wirtschaftlichen Billigkeit dem anzupassen, was als beiderseitige Sicherheit gemäß diesen Bedingungen gewollt war.